Jeder Teil eines Elektrozaunes, der entlang einer öffentlichen Straße oder eines öffentliches Weges installiert ist, muss in regelmäßigen Intervallen von ca. 100m an jedem Übergang/Quergang durch Warnschilder gekennzeichnet sein, die an den Zaunpfosten sicher befestigt sind oder fest an die Zaundrähte angeklemmt sind.